CORONAVIRUS - EINSCHRÄNKUNG DER ZUGANGSBERECHTIGUNG
Bitte beachten:
Entsprechend eines Erlasses des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein, dem Sitzland der ZBW, dürfen Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets die ZBW nicht betreten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.