 
 
Private international law (engl.)
benutzt für: IPR (Internationales Privatrecht)
Regelt jene Konfliktfälle, in denen das Privatrecht verschiedener Staaten betroffen ist (z.B. binationale Familien, Auslandsarbeitsverträge) und keine zwischenstaatlichen Abkommen existieren. Das IPR bestimmt, welches nationale Recht im Einzelfall anzuwenden ist.
Unterbegriffe
 
   
   
   
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Verwandte Begriffe
Thesaurus Systematik
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Standard-Thesaurus Wirtschaft 
(v 8.04, 
2009-02-16) 
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