Technological sovereignty (engl.)
Steht für die Fähigkeit staatlicher oder überstaatlicher Einheiten, Technologien und Infrastrukturen, die sie für sich als kritisch für Wohlfahrt, Wettbewerbsfähigkeit und die eigene Handlungsfähigkeit definieren, selbst vorzuhalten.
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(v 9.20,
2025-12-15)
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