Gleichstellung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Diversität

Gleichstellung

Die ZBW fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern; sie unterstützt ihre Beschäftigten gezielt in ihrer beruflichen Entwicklung und auf ihrem Karriereweg. Dies geschieht unter Beachtung der Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten. Gleichstellung ist Aufgabe aller Personalverantwortlichen und wirkt als Querschnittsaufgabe in alle Bereiche der ZBW. Grundlage sind das Gleichstellungsgesetz S-H und die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei).

Sind Frauen in wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen und Leitungsfunktionen oder in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert, werden sie bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig im Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Darüber hinaus verfolgt die ZBW das Ziel einer ausgewogenen Beschäftigtenstruktur in allen ihren Bereichen.

Gleichstellung bedeutet für die ZBW über die Förderung ausgeglichener Geschlechteranteile in der Institution hinaus, die Herstellung gleicher Chancen für alle Geschlechter, den Schutz vor Diskriminierung sowie die Wertschätzung von Vielfalt und die Förderung eines Diversity-Mainstreaming.

Als Institut der Leibniz-Gemeinschaft setzt die ZBW die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG und im Anschluss ab 2017 die Leibniz-Gleichstellungsstandards um. In ihrem Gleichstellungsplan  verpflichtet sie sich zur Einhaltung ihrer Gleichstellungsziele.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die ZBW betreibt eine familienfreundliche, lebensphasenorientierte und diversitätssensible Personalpolitik. Die Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf bezieht sich auf alle sozialen Gemeinschaften der einzelnen Beschäftigten, in denen soziale Verantwortung wie auch Betreuungs- und Pflegeaufgaben übernommen werden. Das umfasst Kinder und Erwachsene unabhängig von der Art der Beziehung.

Die ZBW richtet ihre Maßnahmen und Aktivitäten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausdrücklich an alle Beschäftigten, unabhängig vom Geschlecht:

Eine Regelung zur variablen Arbeitszeit (Dienstvereinbarung) gilt verbindlich in der gesamten ZBW.

Unterschiedliche Teilzeitmodelle können flexibel und an individuelle Bedürfnisse angepasst wahrgenommen werden; es wird die Möglichkeit geboten, in das ursprüngliche Arbeitsverhältnis zurückzukehren.

Telearbeit wird innerhalb eines weitgefassten Rahmens (Dienstvereinbarung) individuell geregelt.

Die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und Pflege von Angehörigen wird ebenfalls durch individuell abzustimmende Angebote unterstützt.

An beiden Standorten steht den Beschäftigten ein Eltern-Kind-Büro zur Verfügung.

Eine Kinder-Notfallbetreuung sowie eine Teilnahme an Ferienprogrammen für Schulkinder werden ebenfalls an beiden Standorten angeboten.

Die Wahrnehmung von Elternzeiten und der berufliche Wiedereinstieg werden durch ein strukturiertes Informationsangebot und flexible Gestaltungsmöglichkeiten gefördert.

Das Zertifikat zum audit berufundfamilie

Am 30. September 2021 wurde der ZBW mit der ersten Re-Zertifizierung zum audit berufundfamilie erneut ihre strategisch ausgerichtete familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik bescheinigt. Diese baut auf den bereits zwischen 2008 - 2015 dreimal erfolgten Auszeichnungen mit dem TOTAL E-QUALITY Award auf.